Schon die antike Philosophie bietet einen Problembestand, den die Rechtsphilosophie später aufnehmen kann. Das Begründungsproblem fand seinen Niederschlag in verschieden fundierten und ausgestalteten Naturrechtslehren, die im Rahmen der stoischen Philosophie zum zentralen rechtsphilosophischen Paradigma wurden. Bei Augustinus erfolgte deren Verschmelzung mit christlichen Dogmen zu einem christlichen Naturrecht, das das rechtsphilosophische
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