Naturrecht (Rechtsphilosophie)

Natur|recht, Rechtsphilosophie:

in einem weiteren Sinn diejenigen Grundsätze einer allgemeinen Ordnung, die unabhängig von menschlicher Zustimmung und von vom Menschen gesetztem (positivem) Recht stets gelten; in einem engeren Sinn diejenigen Gerechtigkeitsprinzipien, die in der Natur der Sache oder der Natur des Menschen angelegt sind; dieser Ansatz weist auf das Problem hin, ob

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