Widerstandsrecht
Widerstandsrecht, im eigentlichen Sinne ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig ausgeübten Staatsgewalt mit dem Ziel der Wiederherstellung des (alten) Rechts.
Das Widerstandsrecht kann sich auch gegen Einzelne oder Gruppen richten, wenn diese die Verfassung gefährden; es dient dann der Unterstützung der Staatsgewalt, etwa wenn diese zu schwach ist, die verfassungsmäßige Ordnung aufrechtzuerhalten (»Verfassungshilfe«).
Begriffliche Abgrenzungen
Geschichtliches
Verfassungsrechtliche Normierungen des Widerstandsrechts
Die heutige Rechtslage
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Quellenangabe