produktgebundene Abgabe

produktgebundene Abgabe, in der DDR eine von allen staatlichen und privaten Betrieben auf Industriewaren, Genussmittel und höherwertige Lebensmittel zu entrichtende Abgabe, die für jedes steuerpflichtige Produkt als Bestandteil des staatlich festgesetzten Preises festgelegt wurde, sodass sie der Differenz zwischen dem staatlich vorgeschriebenen Industrieabgabepreis (Bezugspreis des Handels) und dem Betriebspreis

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