Patentgerichtsbarkeit

Patentgerichtsbarkeit, besonderer Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Patentgericht ist das Bundespatentgericht, Rechtsmittelinstanz der Bundesgerichtshof. Organisation und Verfahren richten sich nach §§ 65 ff. Patentgesetz, subsidiär gelten Gerichtsverfassungsgesetz und ZPO. – Zum Recht Österreichs und der Schweiz Patent.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.