Bundespatentgericht

Bundespatentgericht, ein 1961 auf der Grundlage von Artikel 96 GG mit Sitz in München errichtetes Bundesgericht. Nach dem Patentgesetz (§§ 65 ff.) ist es zuständig für die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie über Klagen auf Nichtigerklärung oder Zurücknahme von Patenten und Erteilung von

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