Kindschaftsprozess (Zivilprozessrecht)

Kindschaftsprozess, Zivilprozessrecht:

besonderes Verfahren der Zivilprozessordnung (ZPO) für Kindschaftssachen, dem Eheprozess nachgebildet (§§ 640–641 i ZPO; ab 1. 9. 2009 ersetzt durch §§ 151 ff. des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. 12. 2008, FamFG). Der Kindschaftsprozess betrifft Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder

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