Protokoll (Prozessrecht)

Protokoll [mittellateinisch, von mittelgriechisch prōtókollon, eigentlich »(den amtlichen Papyrusrollen) vorgeleimtes (Blatt)«] das, -s/-e,  Prozessrecht:

Verhandlungsprotokolle (Verhandlungsniederschriften) sind das Sitzungsprotokoll, das Protokoll des Urkundsbeamten (Geschäftsstelle) über die vor ihm abgegebenen Parteierklärungen oder das Protokoll des Gerichtsvollziehers über Vollstreckungshandlungen. – Ein Sitzungsprotokoll (Sitzungsniederschrift) ist über jede mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme und Hauptverhandlung aufzunehmen. Es wird entweder vom Richter oder vom Urkundsbeamten (Protokollführer) geführt,

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