Patent

Wirkung des Patents

Der Patentinhaber hat das ausschließliche Recht, den Gegenstand der Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts gewerblich herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen und zu gebrauchen. Er kann also jedem anderen die Verwertung der Erfindung untersagen und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Dies gilt nicht gegenüber dem, der die Erfindung zur Zeit der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.