Patent

Verfahren

Zuständig für die Erteilung von Patenten ist in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt, DPMA, (Patentamt) in München. Das Anmeldeverfahren ist in den §§ 34 ff. Patentgesetz und in der Patentverordnung vom 1. 9. 2003 geregelt. Erforderlich ist die schriftliche Anmeldung auf einem vorgeschriebenen Formblatt mit Zahlung der Anmeldegebühr.

Quellenangabe

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