Internationaler Patentschutz
Im Patentrecht herrscht das Territorialitätsprinzip, das den Patentschutz grundsätzlich auf das Gebiet des patenterteilenden Staates beschränkt. Einen Weltpatentschutz gibt es also nicht, jedoch wichtige zwischenstaatliche Vereinbarungen zum Patentschutz, insbesondere die Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. 3. 1883, das Straßburger Patentübereinkommen zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente vom 27. 11.
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