Voraussetzungen
Patentfähig sind nur technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Gegenstand eines Patents kann sein: ein Erzeugnis, eine Vorrichtung, ein Verfahren, eine Verwendung (Mittel) und eine Anordnung (z. B. eine elektrische Schaltung). Keine patentfähigen Erfindungen sind Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, ästhetische
Quellenangabe