Pastoralrat (katholisches Kirchenrecht)
Pastoralrat, katholisches Kirchenrecht:
das im neuen Kirchenrecht (c. 536 CIC) vorgesehene, in Deutschland seit 1975 vorgeschriebene diözesane Beratungsorgan des Bischofs für allgemeine Seelsorgefragen (daher auch Seelsorgerat genannt). Seine Mitglieder werden teils vom Priesterrat und vom Diözesanrat der Katholiken (das in den meisten deutschen Diözesen eingerichtete Gremium zur Vertretung der Laien) entsandt, teils vom
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