Diözesansynode (katholisches Kirchenrecht)

Diözesansynode, katholisches Kirchenrecht:

repräsentative, vom Diözesanbischof einberufene und geleitete Versammlung von Vertretern der Geistlichen und Laien der Diözese. Sie soll den Bischof in den für die Diözese wichtigen Fragen beraten und bischöfliche Entscheidungen vorbereiten helfen, wobei die kirchliche Gesetzgebungskompetenz für die Diözese allein beim Diözesanbischof liegt. Bestimmte Mitarbeiter des Bischofs gehören ihr kraft

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