Personalprälatur (katholisches Kirchenrecht)
Personalprälatur, katholisches Kirchenrecht:
1966 rechtlich ermöglichte und im neuen Kirchenrecht (cc. 294–297 CIC) definierte Jurisdiktionsform für Weltkleriker (Priester und Diakone) zur Förderung einer angemessenen Verteilung der Priester oder für die Durchführung besonderer seelsorglicher oder missionarischer Aufgaben. Eine Personalprälatur wird vom Apostolischen Stuhl errichtet, nach von ihm erlassenen Statuten geleitet und einem Prälaten unterstellt.
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