Teilkirche (katholisches Kirchenrecht)
Teilkirche, Partikularkirche, katholisches Kirchenrecht:
die Diözese (Ortskirche). Teilkirchenverbände bilden die Kirchenprovinzen und die Kirchenregionen als Zusammenschlüsse benachbarter Kirchenprovinzen (cc. 368–374 und 431–434 CIC).
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar