Teilkirche (katholisches Kirchenrecht)

Teilkirche, Partikularkirche, katholisches Kirchenrecht:

die Diözese (Ortskirche). Teilkirchenverbände bilden die Kirchenprovinzen und die Kirchenregionen als Zusammenschlüsse benachbarter Kirchenprovinzen (cc. 368–374 und 431–434 CIC).

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