Rat (katholisches Kirchenrecht)

Rat [althochdeutsch rāt, zu rātan, ursprünglich »(aus)sinnen«, »Vorsorge treffen«], katholisches Kirchenrecht:

ein kollegiales Organ zur Beratung eines Amtsträgers. Als Rat gibt es nach dem CIC (1983) für den Papst das Kardinalskollegium, für den Bischof den Priesterrat, das Konsultorenkollegium oder das Domkapitel (der »Geistliche Rat« als Zusammenkunft der Mitarbeiter des Bischofs in der Diözesanleitung ist Entscheidungsgremium), Pastoralrat sowie Diözesanrat (Laienrat), auf

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