Generalvikar (katholisches Kirchenrecht)

Generalvikar, katholisches Kirchenrecht:

Stellvertreter des Bischofs in der Verwaltung der Diözese, der vom Bischof frei ernannt und abberufen wird; seine Jurisdiktion erlischt mit der des Bischofs. Der Generalvikar hat die gleiche Jurisdiktionsgewalt wie der Bischof und soll diese im Einvernehmen mit dem Bischof ausüben; es ist ihm aber entzogen, was der Bischof sich

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