Religion
Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, bindet die Religionsausübung an die »Respektierung der christlichen Moral und öffentlichen Ordnung« und beschreibt das römisch-katholische Bekenntnis als »die Religion der Mehrheit der Panamaer«. Eine offizielle beziehungsweise Staatsreligion besteht jedoch nicht.
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