Religion
Die Verfassung (Artikel 2) bestimmt den Islam als Staatsreligion, dabei zugleich die Religionsfreiheit garantierend (Artikel 20); »blasphemische Äußerungen über den Islam« können allerdings auf Grundlage eines 1985 eingeführten Gesetzes und der Scharia strafrechtlich verfolgt werden. Nicht als islamische Gemeinschaft anerkannt ist die Glaubensgemeinschaft der Ahmadija.
Quellenangabe