Not (Rechtsgeschichte)
Not, Rechtsgeschichte:
Echte Not, im Recht des Mittelalters ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, berechtigte auch zu Verfügungen über sonst gebundenes Vermögen, z. B. Kindesgut; sie lag u. a. vor bei Heeresdienst, Kriegsgefangenschaft oder Hungersnot.
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