Blutrache (Rechtsgeschichte)
Blutrache, Rechtsgeschichte:
im germanischen und mittelalterlichen Recht sowie in anderen Frühformen der Rechtsentwicklung die meist wegen Totschlags geübte Fehde. Fehlende staatlich organisierte Strafrechtspflege gab dem einzelnen Sippenverband das Recht (und die Pflicht), im Wege der Selbsthilfe das an seinen Mitgliedern verübte Unrecht zu vergelten. Entsprechend der Verantwortlichkeit konnte die Blutrache außer den
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