Institutionen (Rechtsgeschichte)

Institutionen, Rechtsgeschichte:

1) im römischen Recht Lehrbücher, die z. T. auch Grundlage der Rechtsfindung und -entwicklung waren; wichtig sind u. a. die Institutionen des Gaius aus dem 2. Jahrhundert, die Vorbild für den gleichnamigen Teil der justinianischen Gesetzgebung (Corpus Iuris Civilis) wurden; die justinianischen Institutionen beeinflussten das abendländische Recht jahrhundertelang. 2) im 19. Jahrhundert

Quellenangabe

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