Blendung (Rechtsgeschichte)
Blendung, Rechtsgeschichte:
das völlige oder teilweise Zerstören des Sehvermögens; die schwerste Verstümmelungsstrafe des antiken und mittelalterlichen Rechts bei Meineid, Verrat, Falschmünzerei u. Ä.; nach der Carolina (1532) bei schwerem Diebstahl vorgesehen.
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