Blendung (Rechtsgeschichte)

Blendung, Rechtsgeschichte:

das völlige oder teilweise Zerstören des Sehvermögens; die schwerste Verstümmelungsstrafe des antiken und mittelalterlichen Rechts bei Meineid, Verrat, Falschmünzerei u. Ä.; nach der Carolina (1532) bei schwerem Diebstahl vorgesehen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.