Rezeption (Rechtsgeschichte)
Rezeption [lateinisch »Aufnahme«] die, -/-en, Rechtsgeschichte:
die Übernahme eines Rechts oder einer Rechtseinrichtung (z. B. im Mittelalter deutsches Stadt- und Landrecht im slawischen Osten, nach 1806 der Code Napoléon in Teilen Deutschlands); im Besonderen das Eindringen des römischen Privatrechts (v. a. des Corpus Iuris Civilis), aber auch der spätmittelalterlichen gelehrten römisch-italienischen Strafrechtslehre (Carolina) in Deutschland
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