Immediat (Rechtsgeschichte)

Immediat [lateinisch immediatus »unvermittelt«], Rechtsgeschichte:

im staatlichen Bereich eine der obersten staatlichen Instanz ohne Einschaltung von Zwischeninstanzen untergeordnete Person oder Behörde oder eine jener unmittelbar zukommende Sache. (mediat)

Quellenangabe

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