nihil obstat (katholisches Kirchenrecht)
nihil obstat [lateinisch »es steht nichts entgegen«], katholisches Kirchenrecht:
1) Formel für die Erteilung der Druckerlaubnis; 2) bei der Einstellung von Staatsbeamten, die zugleich einen kirchlichen (Lehr-)Auftrag wahrnehmen, die Erklärung des Bischofs, dass dagegen aus kirchlicher Sicht keine Einwände vorliegen. Damit ist die kirchliche Beauftragung für diesen Dienst gegeben.
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