Generalkongregation (katholisches Kirchenrecht)

Generalkongregation, katholisches Kirchenrecht:

1) Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder einer kirchlichen Behörde, besonders der Kurienkongregationen, oder einer Ordensgemeinschaft (Generalkapitel); 2) beim Zweiten Vatikanischen Konzil die Arbeitssitzungen des Gesamtkonzils.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.