Sakramentengemeinschaft (katholisches Kirchenrecht)

Sakramentengemeinschaft, lateinisch Communicatio in sacris, katholisches Kirchenrecht:

die gottesdienstliche Gemeinschaft mit nicht katholischen Christen. Entgegen dem früher geltenden allgemeinen Verbot wurden 1967 im Gefolge des 2. Vatikanischen Konzils Sonderregelungen erlassen, die in c. 844 des Kirchenrechts von 1983 eingingen. Mit der orthodoxen Kirche und den orientalischen Nationalkirchen gibt es die Möglichkeit einer begrenzten Sakramentengemeinschaft für die Sakramente

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