Kollegialität (katholisches Kirchenrecht)
Kollegialität, katholisches Kirchenrecht:
ein Prinzip der Kirchenverfassung, das aus der Auffassung des 2. Vatikanischen Konzils »über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche«, niedergelegt im Dekret »Christus Dominus«, abgeleitet wird. Es verpflichtet die Bischöfe zur Wahrung der Einheit untereinander und gibt ihnen zugleich Mitverantwortung für die Gesamtkirche (Bischofskollegium). Ein wichtiges Instrument der
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