Nationaler Normenkontrollrat
Nationaler Normenkontrollrat, Abkürzung NKR,
unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung in Deutschland. Grundlage für die Arbeit ist das Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates, das der Bundestag am 1. 6. 2006 verabschiedete. Der NKR soll bestehende und beabsichtigte Gesetze sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Bundesebene in Bezug auf ihre Bürokratiekosten
Informationen zum Artikel
Quellenangabe