Bundestag
Bundestag, Deutscher Bundestag, nach Artikel 38 ff. GG die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland; das oberste Bundesorgan (Sitz seit 1990: Reichstagsgebäude in Berlin).
Die Bundestagsabgeordneten (seit der Wahl am 22.9.2002: 598, nach § 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz in der Fassung vom 23.7.1993; Überschreitung der Zahl durch Überhangmandate bzw. Ausgleichsmandate möglich; vor der Wiedervereinigung Deutschlands in der Regel 496 Abgeordnete sowie 22 nicht voll stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin [West]) werden auf vier Jahre in
Geschäftsordnung
Neuwahl
Befugnisse
Literatur
Informationen zum Artikel
Quellenangabe