Bundestag

Bundestag, Deutscher Bundestag, nach Artikel 38 ff. GG die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland; das oberste Bundesorgan (Sitz seit 1990: Reichstagsgebäude in Berlin).

Die Bundestagsabgeordneten (seit der Wahl am 22.9.2002: 598, nach § 1 Absatz 1 Bundeswahlgesetz in der Fassung vom 23.7.1993; Überschreitung der Zahl durch Überhangmandate bzw. Ausgleichsmandate möglich; vor der Wiedervereinigung Deutschlands in der Regel 496 Abgeordnete sowie 22 nicht voll stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin [West]) werden auf vier Jahre in

Geschäftsordnung

Neuwahl

Befugnisse

Literatur

Quellenangabe

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