Mobilitätshilfen
Mobilitätshilfen, Leistungen, die die Arbeitsverwaltung an Arbeitslose gewähren kann, wenn dies zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig ist. Mobilitätshilfen umfassen Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung, für Arbeitskleidung und -gerät und bei auswärtiger Beschäftigung Fahrt-, Umzugskosten, Kosten für getrennte Haushaltsführung (§§ 53 ff. SGB III). Zuständig ist die Agentur
Informationen zum Artikel
Quellenangabe