Winterbauförderung

Winterbauförderung, frühere Bezeichnung für Leistungen der Arbeitsverwaltung zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft (§§ 209 ff. SGB III alter Fassung). Die Förderung erfolgte bis 2006 durch die Gewährung von Wintergeld und Winterausfallgeld. Voraussetzung war, dass der Arbeitgeber eine Winterausfallgeld-Vorausleistung erbrachte, d. h. eine Leistung, die das Arbeitsentgelt bei

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