Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, durch die Gesetzgebung zur Arbeitsmarktreform mit Wirkung ab 1. 1. 2003 in § 421 j Sozialgesetzbuch III eingeführte und zum 1. 5. 2007 verbesserte Regelung, die einen Anreiz zur Aufnahme einer geringer entlohnten Tätigkeit für ältere Arbeitslose schaffen soll. Unter bestimmten Bedingungen kann im ersten Beschäftigungsjahr

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