Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, war eine staatliche Unterstützung für Personen ab 50 Jahren.

Durch die Gesetzgebung zur Arbeitsmarktreform mit Wirkung ab 1.1.2003 in § 421 j Sozialgesetzbuch III eingeführte und zum 1.5.2007 verbesserte Regelung, die einen Anreiz zur Aufnahme einer geringer entlohnten Tätigkeit für ältere Arbeitslose schaffen sollte. Unter bestimmten Bedingungen konnte im ersten Beschäftigungsjahr die Hälfte der Differenz zwischen neuem Nettoentgelt und früherem Nettoentgelt

Quellenangabe

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