Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe, Leistung der Arbeitsverwaltung zur Förderung einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn a) die Ausbildung oder die Maßnahme förderungsfähig ist, b) sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören und die sonstigen persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind sowie c) ihnen die erforderlichen Mittel zur
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