Arbeitsbeschaffung
Arbeitsbeschaffung, zeitlich befristete Beschäftigung von Arbeitslosen durch die öffentliche Hand; in Deutschland ausschließlich im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) der Arbeitsverwaltung gemäß §§ 260 ff. SGB III a. F.; zuständig war die örtliche Agentur für Arbeit. Träger der ABM waren v. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B.
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