Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld, Leistung der Arbeitslosenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III, §§ 169 ff.) an Kurzarbeiter. Voraussetzung für die Gewährung von Kurzarbeitergeld ist, dass zumindest ein Drittel der gesamten Belegschaft wenigstens vier Wochen lang von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist. Der Arbeitsausfall muss
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