Miete

Miete [althochdeutsch mieta »Lohn«, »Bezahlung«], das in einem Mietverhältnis auf Grundlage des Mietvertrages durch den Mieter an den Vermieter zu zahlende Entgelt (§ 535 Absatz 2 BGB).

Innerhalb des »gegenseitigen Vertrages« stellt die Pflicht zur Zahlung von Miete die Hauptpflicht des Mieters dar. Die Hauptpflicht des Vermieters ist es den Gebrauch der Mietsache zu überlassen.

Mietminderung

Mietpreisbremse

Mieterhöhung

Betriebskosten und Kaution

Quellenangabe

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