Betriebskosten

Betriebskosten, die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen (Betriebskostenverordnung vom 25. 11. 2003, in Kraft seit 1. 1. 2004). Die Betriebskosten darf der Vermieter, soweit eine Vereinbarung mit dem Mieter einer Wohnung getroffen wurde,

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