Staffelmiete
Staffelmiete, schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, bei der die Höhe der Miete sowie deren Steigerung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden (§§ 557 a BGB). Der Mieter ist nicht verpflichtet, ein Angebot zur Vereinbarung einer Staffelmiete anzunehmen. Die gesetzliche Regelung verlangt für bestimmte Zeiträume die schriftliche Vereinbarung der Miete
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