Recht
Die mexikanische Gerichtsbarkeit ist durch die Zweiteilung in Gerichte der Föderation und Gerichte der Teilstaaten gekennzeichnet. An der Spitze der Föderationsgerichtsbarkeit steht der Oberste Gerichtshof (Suprema Corte de Justicia de la Nación), der auch für Fragen des Verfassungsrechts zuständig ist. Seine 11 Richter werden vom Senat auf Vorschlag des Präsidenten
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