Markgenossenschaft (Rechtsgeschichte)
Markgenossenschaft, Rechtsgeschichte:
landschaftlich geschlossener Verband (z. B. Dörfer in einem Tal) mit gemeinsamer Wirtschafts- und Rechtsordnung. Die Markgenossenschaft stand unter der Herrschaft der Gesamtheit der Genossen; wichtigstes Organ war die Märkerversammlung, die zugleich das Märkergericht bildete. Sonder- und Gemeineigentum der Genossen unterlagen strengen Gemeinschaftsrücksichten. In der Neuzeit verfiel die Markgenossenschaft in unterschiedlicher
Informationen zum Artikel
Quellenangabe