Markgenossenschaft (Rechtsgeschichte)

Markgenossenschaft, Rechtsgeschichte:

landschaftlich geschlossener Verband (z. B. Dörfer in einem Tal) mit gemeinsamer Wirtschafts- und Rechtsordnung. Die Markgenossenschaft stand unter der Herrschaft der Gesamtheit der Genossen; wichtigstes Organ war die Märkerversammlung, die zugleich das Märkergericht bildete. Sonder- und Gemeineigentum der Genossen unterlagen strengen Gemeinschaftsrücksichten. In der Neuzeit verfiel die Markgenossenschaft in unterschiedlicher

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