Mandat (römisches Recht)

Mandat [lateinisch mandatum »Auftrag«, »Weisung«] das, -(e)s/-e, römisches Recht:

der dem heutigen Auftrag entsprechende Vertrag, aufgrund dessen der Beauftragte (Mandatar) es übernahm, ein ihm vom Auftraggeber (Mandant) übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

Quellenangabe

Brockhaus Enzyklopädie Online, Mandat (römisches Recht). https://brockhaus.de/ecs/enzy/article/mandat-römisches-recht (aufgerufen am 2025-08-11), NE GmbH Brockhaus

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