Stipulation (römisches Recht)
Stipulation [lateinisch, zu stipulari »sich etwas förmlich zusagen lassen«] die, -/-en, römisches Recht:
abstrakter Vertrag, der aus einer formelhaften Frage des Gläubigers (spondesne? »gelobst Du?«) und der bejahenden Antwort des Schuldners (spondeo, »ich gelobe«) erwächst. Die Stipulation ist wegen ihres Gebundenseins an bestimmte Worte ein Verbalkontrakt. Durch die Stipulation konnte jede zulässige Schuld begründet werden.
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