Verpfründung (schweizerischen Recht)
Verpfründung, im schweizerischen Recht (Artikel 521 ff. OR) Vertrag zwischen Pfründer und Pfrundgeber, aufgrund dessen der Pfründer dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte überträgt und sich der Pfrundgeber verpflichtet, dem Pfründer lebenslang Unterhalt und Pflege zu gewähren. Der Verpfründungsvertrag bedarf derselben Form wie der Erbvertrag (öffentliche Beurkundung
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