Actio (römisches Recht)

Actio [lateinisch »Handlung«, »Klagerecht«] die, -, römisches Recht:

in der Frühzeit die gesetzliche, später die vom Prätor gegebene Klageformel zur Durchsetzung eines bestimmten, einklagbaren Anspruchs. Im Aktionensystem konnte ein Anspruch nur dann eingeklagt werden, wenn dafür eine eigene Actio bestand.

Quellenangabe

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