Interdikt (römisches Recht)
Interdikt [lateinisch interdictum »Verbot«] das, -(e)s/-e, römisches Recht:
eine der heutigen einstweiligen Verfügung ähnliche Anordnung des Prätors zur Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens.
Quellenangabe
Interdikt [lateinisch interdictum »Verbot«] das, -(e)s/-e, römisches Recht:
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