Codex (römisches Recht)

Codex [lateinisch, eigentlich »abgeschlagener Baum«, »gespaltenes Holz« (als Material für Schreibtafeln), »Buch«] der, -es und -/-e und ...dices, Abkürzung Cod., römisches Recht:

Gesetzbuch; Bezeichnung für Gesetzessammlungen (benannt nach Kompilator oder Herrscher): z. B. Codex Gregorianus, Codex Justinianus (Vorläufer und – neu gefasst – Teil des Corpus Iuris Civilis), Codex Euricianus (germanische Volksrechte, Eurich).

Quellenangabe

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