Prozessformel (römisches Recht)

Prozessformel, römisches Recht:

Charakteristikum des Formularprozesses. Nach abgeschlossener Verhandlung der Parteien vor dem Gerichtsmagistrat (praetor) setzte dieser durch den mündlichen Ausspruch der Prozessformel das Urteilsgericht (iudicium) ein und erteilte ihm die Prozessvorgabe, nämlich, je nach Klageart (actio), die Berechtigung des streitigen Anspruchs oder die Wahrheit der Tatsachenbehauptungen zu prüfen und den Beklagten zu

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar